Rechtsanspruch Ganztag 2026/27

Eine gesetzliche Pflicht – und für viele eine enorme Herausforderung.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab der 1. Klasse. In den Folgejahren wird dieser Anspruch auf alle Klassen der Grundschule ausgeweitet. Damit wird die Ganztagsbetreuung, insbesondere in der Offenen Ganztagsschule (OGS), zu einer verbindlichen Aufgabe für Kommunen, Schulträger und OGS-Träger. Der gesetzliche Anspruch umfasst nicht nur einen Betreuungsplatz, sondern auch eine verlässliche Aufsicht, stabile organisatorische Strukturen und ausreichend qualifiziertes Personal im Ganztag.

In vielen Städten und Gemeinden trifft der Rechtsanspruch auf eine angespannte Realität: Der Bedarf an OGS-Plätzen steigt, gleichzeitig fehlt es an Ganztagspersonal, tragfähigen Ganztagskonzepten und klaren Zuständigkeiten zwischen Schule, Träger und Kommune. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag wird damit zu einer der zentralen Herausforderungen für den Bildungsbereich der kommenden Jahre.

Ganztagssolution unterstützt Kommunen und Schulträger dabei, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und OGS rechtssicher, realistisch und nachhaltig umzusetzen. Dies umfasst sowohl die Bereitstellung und Koordination von OGS- und Ganztagspersonal als auch den Aufbau stabiler Ganztagsstrukturen und die operative Begleitung im laufenden Betrieb. Auch Kommunen, die bisher über keinen oder nur einen eingeschränkten Ganztag verfügen, können mit Ganztagssolution den Rechtsanspruch auf Ganztag erfüllen und langfristig tragfähige Ganztagsangebote für Kinder und Familien aufbauen.

Viele Kommunen und Schulträger stehen bereits heute unter Druck

Steigender Bedarf
Fehlendes Personal
Unklare Zuständigkeiten
Knappe Zeit

Der Rechtsanspruch kommt – ob die Strukturen bereit sind oder nicht.

Sie müssen diese Aufgabe nicht allein lösen

Ganztagssolution begleitet Kommunen, Städte und Träger dabei, den Rechtsanspruch realistisch, rechtssicher und umsetzbar zu erfüllen – auch unter schwierigen Rahmenbedingungen.

Was bedeutet der Rechtsanspruch konkret?

Der bundesweite Rechtsanspruch gilt ab 2026/27 zunächst für die 1. Klassen und wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet.

  • Aufsichtspflicht
  • Organisatorische Stabilität
  • Personelle Absicherung
Die konkrete Umsetzung liegt bei Ländern, Kommunen und Trägern – genau hier entstehen aktuell die größten Herausforderungen.

Was wir täglich aus Kommunen und Schulen hören

„Wir wollen den Anspruch erfüllen – aber uns fehlen die Menschen.“
„Unsere bestehenden Strukturen tragen das nicht.“
„Wir brauchen Lösungen, keine Konzepte in der Schublade.“
„Wir dürfen uns keinen rechtlichen oder organisatorischen Fehler leisten.“

Diese Situation ist kein Einzelfall – sie ist bundesweit Realität.

Unsere Rolle: Verantwortung übernehmen – nicht nur beraten

Ganztagssolution versteht sich nicht als reiner Anbieter einzelner Bausteine. Wir denken Ganztag vom Rechtsanspruch aus und setzen ihn praktisch um.

Wir unterstützen dort, wo es nötig ist – und übernehmen Verantwortung dort, wo echte Entlastung gebraucht wird.

So helfen wir bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs

Personal & Koordination

Aufbau, Steuerung und Einsatz von Betreuungspersonal

Strukturentwicklung

Ganztagsmodelle angepasst an Ihre Kommune

Operative Entlastung

Planung, Vertretung und Ablaufunterstützung

Komplettlösungen

Vollständige Umsetzung – auch ohne bestehende Struktur

Für wen wir arbeiten

Kommunen & Städte Schulträger Grundschulen Regionen mit Umsetzungsdruck Kommunen ohne bestehende Ganztagsstruktur

Rechtsanspruch erfüllen – mit Sicherheit und Struktur

Mit dem richtigen Partner wird der Rechtsanspruch beherrschbar. Wir hören zu und entwickeln eine Lösung, die zu Ihnen passt.
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