Rechtsanspruch Ganztag 2026/27
Eine gesetzliche Pflicht – und für viele eine enorme Herausforderung.
Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab der 1. Klasse. In den Folgejahren wird dieser Anspruch auf alle Klassen der Grundschule ausgeweitet. Damit wird die Ganztagsbetreuung, insbesondere in der Offenen Ganztagsschule (OGS), zu einer verbindlichen Aufgabe für Kommunen, Schulträger und OGS-Träger. Der gesetzliche Anspruch umfasst nicht nur einen Betreuungsplatz, sondern auch eine verlässliche Aufsicht, stabile organisatorische Strukturen und ausreichend qualifiziertes Personal im Ganztag.
In vielen Städten und Gemeinden trifft der Rechtsanspruch auf eine angespannte Realität: Der Bedarf an OGS-Plätzen steigt, gleichzeitig fehlt es an Ganztagspersonal, tragfähigen Ganztagskonzepten und klaren Zuständigkeiten zwischen Schule, Träger und Kommune. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztag wird damit zu einer der zentralen Herausforderungen für den Bildungsbereich der kommenden Jahre.
Ganztagssolution unterstützt Kommunen und Schulträger dabei, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und OGS rechtssicher, realistisch und nachhaltig umzusetzen. Dies umfasst sowohl die Bereitstellung und Koordination von OGS- und Ganztagspersonal als auch den Aufbau stabiler Ganztagsstrukturen und die operative Begleitung im laufenden Betrieb. Auch Kommunen, die bisher über keinen oder nur einen eingeschränkten Ganztag verfügen, können mit Ganztagssolution den Rechtsanspruch auf Ganztag erfüllen und langfristig tragfähige Ganztagsangebote für Kinder und Familien aufbauen.
Viele Kommunen und Schulträger stehen bereits heute unter Druck
Der Rechtsanspruch kommt – ob die Strukturen bereit sind oder nicht.
Sie müssen diese Aufgabe nicht allein lösen
Ganztagssolution begleitet Kommunen, Städte und Träger dabei, den Rechtsanspruch realistisch, rechtssicher und umsetzbar zu erfüllen – auch unter schwierigen Rahmenbedingungen.
Was bedeutet der Rechtsanspruch konkret?
Der bundesweite Rechtsanspruch gilt ab 2026/27 zunächst für die 1. Klassen und wird in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet.
- Aufsichtspflicht
- Organisatorische Stabilität
- Personelle Absicherung
Was wir täglich aus Kommunen und Schulen hören
Diese Situation ist kein Einzelfall – sie ist bundesweit Realität.
Unsere Rolle: Verantwortung übernehmen – nicht nur beraten
Ganztagssolution versteht sich nicht als reiner Anbieter einzelner Bausteine. Wir denken Ganztag vom Rechtsanspruch aus und setzen ihn praktisch um.
Wir unterstützen dort, wo es nötig ist – und übernehmen Verantwortung dort, wo echte Entlastung gebraucht wird.
So helfen wir bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs
Personal & Koordination
Aufbau, Steuerung und Einsatz von Betreuungspersonal
Strukturentwicklung
Ganztagsmodelle angepasst an Ihre Kommune
Operative Entlastung
Planung, Vertretung und Ablaufunterstützung
Komplettlösungen
Vollständige Umsetzung – auch ohne bestehende Struktur